Notweg über fremdes Grundstück

News vom 04.03.2024
Notweg über fremdes Grundstück Nach Landgericht Lübeck, Urteil vom 18.08.2023, Az. 3 O 309/22, darf ein Eigentümer das Nachbargrundstück zwecks Überquerung begehen, wenn sein Grundstück keinen eigenen Zugang zur öffentlichen Straße besitzt.

Dem Eigentümer des sog. Inselgrundstücks ohne Anbindung an die Straße steht das Notwegerecht gemäߧ 917 Abs. 1 S. 1 BGB zu. 

Das Gericht führt aus, dass der Eigentümer des an der Straße liegenden Grundstücks auch Beeinträchtigungen hinnehmen müsse, die durch die Ausübung des Notwegerechts entstehen. 

Im entschiedenen Fall kamen zwar auch andere Grundstücke für die Gewährung des Notwegerechts in Betracht. Allerdings werde der betroffene Eigentümer am geringsten im Vergleich zu den Eigentümern der anderen Grundstücke belastet.

Dem durch das Notwegrecht beeinträchtigen Eigentümer ist eine angemessene Geldrente zu zahlen. 

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